Beitragserhöhungen: Sonderkündigung oder Tarifwechsel?
Die Covid-19 Pandemie wirkt sich auf alle gesellschaftlichen Lebensbereiche aus und setzt zunehmend auch die privaten Krankenversicherungen unter Druck. Da sich die Behandlungskosten im Gesundheitssystem allgemein stets weiter erhöhen, steigen auch die Beiträge zur Krankenversicherung kontinuierlich an – und die Covid-Krise beschleunigt diesen Prozess. Was du tun kannst, wenn auch du von Beitragserhöhungen betroffen bist und deine Prämie verringern möchtest, erfährst du von uns im folgenden Artikel.
Im Jahr 2019 waren 8,73 Millionen Menschen und damit fast zehn Prozent aller Deutschen privat krankenversichert. Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung liegen dabei klar auf der Hand: Zusatzleistungen bei Haus- und Zahnärzten sowie eine schnellere Terminvergabe bei Spezialuntersuchungen oder Fachärzten. Allerdings müssen die Beiträge alle paar Jahre angepasst werden, da sich auch die Behandlungskosten stetig erhöhen. Ein weiterer Grund dafür ist die allgemein steigende Lebenserwartung der Versicherten – zunächst zwar eigentlich ein Grund zur Freude, dieser geht aber auch mit höheren Erhaltungskosten einher.
Die Anpassung der Beiträge wird dabei vom Gesetzgeber geregelt: Sobald die tatsächlich beanspruchten Leistungen mehr als 10 Prozent der kalkulierten Leistungen betragen, kommt es zu Beitragserhöhungen. Liegt dieses Kosten-Plus aber unter der 10 Prozent Marke, dürfen laut Gesetz keine Beitragsanpassungen durchgeführt werden. Dies erklärt auch, weshalb die sonst relativ stabile Debeka in diesem Jahr ihre Beiträge durchschnittlich je nach Tarif plötzlich um 17,6 Prozent erhöht hat – da heißt es nun „aufpassen und sich informieren“. Versicherten steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu, wobei es durchaus sinnvollere Alternativen gibt.
1. Tarifwechsel
Eine Option, um die steigenden Beträge zu umgehen, ist der Wechsel in einen anderen Tarif. Solange der neue Tarif dabei weniger Leistungen abdeckt als der alte, ist dazu keine Gesundheitsprüfung notwendig. Sind dort zusätzliche Leistungen enthalten, dürfen die Versicherungen jedoch eine Prüfung des Gesundheitszustands veranlassen und falls notwendig auch einen Risikozuschlag einfordern – dies könnte beispielsweise auch bei einem erneuten Tarifwechsel in den ursprünglichen Vertrag passieren.
Aufgrund der Covid-19 Krise gibt es aber einige Ausnahmen: So bietet beispielsweise die Debeka eine Option auf vorübergehenden Tarifwechsel an, bei dem es möglich ist, ohne nachfolgende Gesundheitsprüfung wieder auf den alten Tarif umzusteigen. Bei manchen Versicherungen ist jedoch auch eine Stundung der Beiträge möglich, ohne den aktuellen Tarif zu verlassen. So können Versicherte bei der Signal Iduna vorübergehend bis zu sechs Monate einen Einsteigertarif wählen und anschließend wieder in den alten Tarif zurück wechseln.
Zieht man einen langfristigen Tarifwechsel in Betracht, sollte man eventuell in Erwägung ziehen, einen unabhängigen xx ein unabhängiger Versicherungsberater oder Wechselhelfer hinzugezogen werden – denn dieser könnte auch günstigere Alternativen mit weniger Leistungsabstrichen finden.
2. Vergleich
Darüber hinaus macht es Sinn, etwaige Beitragserhöhungen etwas genauer unter die Lupe zu nehmen: Sind sie juristisch nicht ganz einwandfrei oder sogar gesetzeswidrig, können Betroffene/könntest du versuchen zu viel bezahlte Beiträge zurückverlangen. Da es dazu seit 2016 bereits einige Verfahren gegeben hat und viele Anbieter daraufhin ihre Klauseln zu Beitragserhöhungen angepasst haben, gilt das jedoch vornehmlich für Verträge, die vor dem Jahr 2017 abgeschlossen wurden. Anstatt aber einen Rechtsstreit zu beginnen, ist es in diesem Fall zunächst ratsam, mit Hilfe anwaltlicher Unterstützung einen Vergleich anzustreben – das spart nicht nur Geld und Zeit, sondern auch jede Menge Nerven.
3. Rückkehr in den alten Tarif
Ob später ein Wechsel von einem günstigeren Tarif zurück in den alten einfach so möglich ist, hängt oft von der Kulanz der Versicherungen ab. Abgesehen von den temporären Tarifwechseln ohne erneute Gesundheitsprüfung, wie sie derzeit aufgrund der Covid-Krise von einigen Versicherern angeboten werden, fallen dabei normalerweise Überprüfungen und eventuell auch Risikozuschläge an. Ein Wechsel sollte deshalb vorab gut überlegt werden, insbesondere wenn es sich dabei um einen Basis- oder Sozialtarif handelt. Generell ist es vor dem Wechsel in einen Sozial- bzw. Notlagentarif ratsam, zunächst mit dem Versicherer in Dialog zu treten. Denn die gebotene Leistung ist verhältnismäßig oft sogar teurer, mit höheren Selbstbehalten und später einem schwierigeren Wechsel in den alten Ursprungs-Tarif. Vorteilhafter ist hingegen ein vorübergehender Wechsel in den Basistarif, womit die Leistungen auf dem Level der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, wobei dieser nicht automatisch die beste Option darstellt. Auch hier gilt: Ein Wechsel inklusive Rückkehroptionen ist immer sorgfältig abzuwägen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Expertenmeinungen.
4. Flucht in die gesetzliche Krankenversicherung
Gerät man durch die Beitragserhöhung in eine finanzielle Schieflage und kann die Beiträge nicht mehr zahlen, gibt es zunächst mit dem einheitlichen Notlagentarif ein Auffangnetz in der privaten Krankenversicherung. In diesen Tarif wird man eingestuft, sobald Schulden in der Höhe von zwei Monatsbeiträgen angefallen und nach spätestens zwei Mahnschreiben noch nicht beglichen sind. Die Abstufung erfolgt dann ab dem ersten Tag des Folgemonats so lange, bis die Beiträge zuzüglich der Zinsen abbezahlt sind.
Wie du dir aber sicher denken kannst, sind die Leistungen im Notlagentarif im Vergleich zu den Normaltarifen stark eingeschränkt. Gleichzeitig dürfen die ausständigen Beiträge von den erstatteten Leistungen abgezogen werden – es wird also nur ein Teil der Arztrechnung rückerstattet.
Für manche stellt sich deshalb die Frage, ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung Sinn macht, solange das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Aber auch das bedeutet ein weniger an Leistungen. Zusätzlich sind etwaige Betriebsrenten beitragspflichtig – anders als bei den Privaten. Ob sich ein Wechsel in die GKV über die Jahre damit noch lohnt, ist daher individuell gut durchzurechnen.
Wie du siehst, gibt es bei Tarif- oder Versicherungswechseln einiges zu beachten. Obwohl die signifikanten Beitragserhöhungen ärgerlich sein können, ist es ratsam, nicht voreilig zu handeln und bestenfalls einen unabhängigen Berater hinzuzuziehen. Bei finanziellen Belastungen durch die Covid-Krise könnte es eine sinnvolle Zwischenlösung sein, bei deiner Versicherung einen temporären Tarifwechsel oder eine Stundung zu beantragen.