Abdingung
19 — 08 — 21Grundsätzlich müssen sich Ärzte und Zahnärzte bei der Abrechnung von privat bezahlten Leistungen an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halten. Diese stellt die Grundlage für die Berechnung von ärztlichen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung dar und legt einen gewissen Höchstsatz fest. Mittels einer schriftlich begründeten Abdingung können zwischen Arzt und Patienten jedoch höhere Honorare vereinbart werden, sofern diese in Relation zu erforderlichen Behandlungen stehen. Diese muss vor der Behandlung und mit Einverständnis des Patienten erfolgen. Bevor du als Patient eine solche Abdingung unterzeichnest, solltest du dich allerdings vorab bei deinem Arzt über die relevanten Sonderleistungen und Kosten informieren und gegebenenfalls um eine Bestätigung von deiner privaten Krankenversicherung über die Erstattung der Kosten ansuchen.
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es ganz schön viel zu beachten, oder? hi.health hilft dir deshalb gerne bei deiner Einreichung.
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