Abrechnungsprinzip (Kostenerstattungsprinzip)
19 — 08 — 21Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherungen ist das Abrechnungsprinzip, auch Kostenerstattungsprinzip genannt. Dabei ist vorgesehen, dass die Ärzte den Versicherten für erbrachte Leistungen eine Rechnung ausstellt, die von den Patienten zunächst selbst beglichen werden muss. Die Rechnungen und Belege über Behandlungen müssen dann anschließend vom Patienten bei der privaten Krankenversicherung selbst eingereicht werden, um die Kosten oder einen Teilbetrag nach erfolgter Prüfung durch die Versicherung rückerstattet zu bekommen. Je nach Tarif werden die Kosten für ärztliche Behandlungen und gegebenenfalls auch die erforderlichen Medikamente übernommen.
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es ganz schön viel zu beachten, oder? hi.health hilft dir deshalb gerne bei deiner Einreichung.
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