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Alterungsrückstellung

19 — 08 — 21

Bei Alterungsrückstellungen (oder Altersrückstellungen) handelt es sich um jene Beitragsanteile, die von privaten Krankenversicherungen angelegt werden müssen, um altersbedingt höhere Krankheitskosten finanzieren zu können. Die Alterungsrückstellungen sind für private Krankenversicherungsträger bei Versicherungen für ambulante und stationäre Heilbehandlungen gesetzlich vorgeschrieben und werden verbindlich als Zuschlag über zehn Prozent zu den Beiträgen verzinslich angelegt.
Versicherte zahlen deshalb nicht nur einen Risikobeitrag für die vereinbarten Versicherungsleistungen, sondern auch einen Sparbeitrag, um mit zunehmendem Alter höhere Krankheitsrisiken und damit verbunden erhöhte Krankheitskosten ausgleichen zu können. Das ist notwendig, damit die höheren Krankheitskosten nicht zu höheren Versicherungsbeiträgen führen – stattdessen können die angelegten Rückstellungen als Beitragseinnahmen verwendet werden.
Damit sind die Altersrückstellungen ein entscheidender Faktor für die lebenslange Erfüllbarkeit der Leistungsversprechen.

 

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