• J
    • Jahresarbeitsentgeltgrenze

Jahresarbeitsentgeltgrenze

19 — 08 — 21

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze) legt fest, ab wann Angestellte frei von der allgemein gültigen Sozialversicherungspflicht ausgenommen bzw. versicherungsfrei sind. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird durch das Bundesarbeitsministerium jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Liegt das Gehalt unter der Grenze, muss man sich gesetzlich versichern. Sobald jemand jedoch mehr verdient, kann sich die Person entscheiden, ob sie weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder lieber privat versichert sein möchte. Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgenommen sind Freiberufler und Selbstständige sowie Beamte – hier besteht immer die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen.

 

Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es ganz schön viel zu beachten, oder? hi.health hilft dir deshalb gerne bei deiner Einreichung.

Lade dir dazu ganz einfach die hi.health App herunter!