Kostenerstattungsprinzip (Abrechnungsprinzip)
19 — 08 — 21Eine Besonderheit der privaten Krankenversicherungen ist das Kostenerstattungsprinzip. Dabei ist vorgesehen, dass die Ärzte mit ihren behandelten Patienten direkt abrechnen und die erbrachten Leistungen von den Patienten zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnungen und Belege über Behandlungen müssen dann anschließend vom Patienten selbst bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden, um die Kosten (abzüglich etwaiger Selbstbehalte) nach erfolgter Prüfung durch die Versicherung rückerstattet zu bekommen.
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es ganz schön viel zu beachten, oder? hi.health hilft dir deshalb gerne bei deiner Einreichung.
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