Übertragungswert
19 — 08 — 21Beim Übertragungswert handelt es sich um jenen Anteil der Altersrückstellungen, die bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung mitgenommen werden. Bei einem Tarifwechsel innerhalb einer PKV können in der Regel alle angelegten Altersrückstellungen mitgenommen werden. Wechselst du allerdings zu einer völlig anderen Versicherungsgesellschaft, kann nur ein Teil der Rückstellung mitgenommen werden – und zwar jener, der im entsprechenden Basistarif aufgebaut worden wären. Alle Rückstellungen, die darüber hinausgehen, werden bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Versicherungsträger nicht berücksichtigt.
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