Versicherungspflichtgrenze
19 — 08 — 21Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze ) legt fest, ab wann Angestellte frei von der allgemein gültigen Sozialversicherungspflicht ausgenommen bzw. versicherungsfrei sind. Die Versicherungspflichtgrenze wird durch das Bundesarbeitsministerium jährlich aufs Neue festgelegt. Liegt das Gehalt unter der Grenze, musst du dich gesetzlich versichern. Sobald du allerdings mehr verdienst, kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder lieber privat versichert sein möchtest.
Von der Versicherungspflichtgrenze ausgenommen sind Freiberufler und Selbstständige sowie Beamte – hier besteht immer die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen.
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es ganz schön viel zu beachten, oder? hi.health hilft dir deshalb gerne bei deiner Einreichung.
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