Bezahlt meine Krankenversicherung meine neue Brille?
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für meine Brille?
Brillen sind eigentlich viel mehr als nur Sehhilfen: Sie gelten zunehmend als modische Accessoires, unterstreichen die Persönlichkeit und lassen ihre Träger interessanter und intelligenter wirken. Doch auch trotz dringender medizinischer Indikation werden nicht immer alle Kosten für Brillen und Kontaktlinsen gleichermaßen von den Versicherungen übernommen. Welche Kosten deine Versicherung gegebenenfalls für deine neue Brille übernimmt, erfährst du hier.
Der Bedarf an Brillen steigt
Der Anteil an Brillenträgern in der Bundesrepublik ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen: Rund zwei Drittel aller Deutschen tragen heutzutage eine Brille, wovon wiederum mehr als die Hälfte sogar mehr als nur eine davon besitzt. Davon tragen Frauen interessanterweise mit einem Anteil von 70 Prozent weitaus häufiger Brillen als Männer. Brillen dienen dabei zwar primär als Sehhilfe, sollen aber abgesehen davon ebenfalls diversen ästhetischen und alltagspraktischen Ansprüchen genügen und können dadurch auch entsprechend teuer werden.
Im Allgemeinen besteht bei eindeutig gegebener medizinischer Notwendigkeit für eine Brille das Recht auf Kostenübernahme durch die (gesetzliche) Krankenversicherung. Auffällig ist dabei jedoch, dass je nach Versicherung und Tarif sehr unterschiedliche Beträge rückerstattet werden. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch ambulante Zusatzversicherungen sowie die klassischen Tarife privater Versicherungsträger, die bisweilen ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Sehhilfen übernehmen. Die konkreten Beträge variieren dabei sehr stark zwischen Versicherungen und den jeweiligen Tarifen, weshalb wir dir hiermit zumindest einen allgemeinen Überblick zu möglichen Wegen der Kostenrückerstattung für deine neue Brille geben möchten.
Welche Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?
Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die Kosten für die erforderlichen Brillengläser, wobei sich die Höhe der Kostenzuschüsse dabei nach den bundesweit vorgeschriebenen Festbeträgen richtet. Das heißt, dass tatsächlich nur sehr geringe Beträge für Sehhilfen übernommen werden: Aktuell werden für einfache Brillengläser bis zu einer Stärke von 6 Dioptrien von der GKV beispielsweise lediglich 16 Euro rückerstattet, bei einer Stärke von 10 Dioptrien bis zu 20 Euro – für beide Augen insgesamt. Für stärkere Korrekturen erhöhen sich die Beträge geringfügig, bleiben aber meist unter 100 Euro. Auch wenn es diverse Zuschläge für bestimmte besondere Bedürfnisse oder Fehlsichtigkeiten gibt, sind die Beträge für Rückerstattungen insgesamt relativ gering.
Das sticht insbesondere dann ins Auge, wenn man sich die durchschnittlichen Anschaffungskosten inklusive Brillengestell und weiteren Extras wie Härtung, Entspiegelung und Zubehör vor Augen führt, die schnell einmal ab mehreren hundert bis hin zu über tausend Euro pro Brille ausmachen können.
Darüber hinaus ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten, dass nur über bestimmte qualifizierte Optikerbetriebe mit entsprechendem Kassenvertrag eine Abrechnung bzw. Rückerstattung über die GKV durchführbar ist. Aus diesen Gründen schließen immer mehr Menschen einen Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen ab.
Wieviel erstattet eine Brillenzusatzversicherung?
Derzeit haben bereits mehr als 9 Millionen gesetzlich Versicherte ambulante Zusatzversicherungen abgeschlossen, welche bis zu einem gewissen Grad zusätzliche Kosten für Sehhilfen abdecken. Die Beträge belaufen sich bei Versicherungen wie der HanseMerkur, DKV und Debeka auf 100 bis 500 Euro jährlich – je nach gewähltem Tarif. Bei Tarifen der Allianz werden jedoch nur alle zwei Jahre die Kosten erstattet.
Selbstverständlich kommt es hier auch immer auf den Grad der Fehlsichtigkeit und der notwendigen Korrekturen insgesamt an, wonach manche Tarife lohnenswerter als andere sind. Darüber hinaus werden bei Vorleistung durch die GKV alle anfallenden Differenzbeträge bis zu den vertraglichen Limits übernommen, wodurch die Kosten für eine Brille inklusive Brillengestell und diversen Extras in manchen Fällen sogar vollständig erstattet werden können.
Auch hier gilt, dass die im Versicherungsvertrag aufgeführten Kosten nur dann übernommen werden, sofern aus medizinischer Sicht eine Brille notwendig ist. Grundsätzlich besteht bei allen Versicherungen mindestens alle zwei Jahre ein Anspruch auf eine neue Sehhilfe. Ausnahmen gibt es ab einer vorzeitigen Verschlechterung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien oder bei einer plötzlichen sehr starken Verschlechterungen. Bei Zusatzversicherungen der Debeka oder HanseMerkur werden die vertraglich festgelegten Rückerstattungsbeträge jedoch auch pro Kalenderjahr abgegolten.
Erstattung über private Vollversicherungen
Verfügst du über eine private Vollversicherung, könnten deine Chancen auf eine entsprechende Kostenrückerstattung ebenfalls ganz gut stehen: Denn auch hier verfügen viele davon über Tarife, die gewisse Beiträge für notwendige Sehhilfen abdecken. Allerdings sind diese je nach Vertrag sehr unterschiedlich ausgelegt: Manche private Krankenversicherungen (wie die Debeka) erstatten bis zu 1.000 Euro jährlich, während andere Versicherungsträger (z.B. DKV) bis zu 500 Euro an Kosten alle zwei oder auch nur drei Jahre rückerstatten. So vielfältig die Tarife bei den privaten Versicherungsträgern sind, so groß gestalten sich auch die Unterschiede in Höhe der Selbstbehalte und Höhe der Rückerstattung – manche erstatten Pauschalbeträge, andere wiederum Staffelungen nach Einzelkosten. Auch die jeweiligen Auszahlungsintervalle variieren zwischen einem bis hin zu vier Jahren, weshalb es Sinn macht, deinen Vertrag etwas genauer unter die Lupe zu nehmen oder im Zweifelsfall bei deiner Versicherung explizit nachzufragen.
Nicht zuletzt gibt es bei einigen privaten Krankenversicherungen vertraglich festgelegt Wartezeiten für Neuversicherte – in dieser Zeit werden auch die Kosten für eine neue Brille oder Kontaktlinsen nicht übernommen.
Denkst du nun darüber nach, beispielsweise eine Zusatzversicherung für Sehhilfen abzuschließen, solltest du dich so früh wie möglich mit dem Thema auseinandersetzen. Da auch hier wie bei allen privaten Versicherungsleistungen das Eintrittsalter und die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung eine Rolle bei der Tarifgestaltung spielen, kann es bei spätem Versicherungsabschluss und etwaigen Vorerkrankungen zu entsprechend hohen Risikozuschlägen kommen. Die günstigsten Tarife für Zusatzversicherungen beginnen je nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bereits unter 10 Euro und kann sich als Zusatz zur gesetzlichen Krankenversicherung durchaus lohnen.
Wie du jedoch siehst, können die konkreten Beträge sehr stark zwischen den Versicherungen und den jeweiligen Tarifen variieren, weshalb du dich am besten direkt bei deiner Versicherung genauer über die exakten Vertragsbedingungen informierst.
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